Zusammenfassung
- Einleitung
- Was ist ein E-Mail-Tracking-Pixel?
- Was besagen die Richtlinien der CNIL und des Garante?
- Wann ist eine Einwilligung grundsätzlich erforderlich?
- Wann kann eine Ausnahme gelten?
- Transaktions-, Service- und B2B-E-Mails
- Einwilligung einholen und nachweisen
- Einwilligung zum Tracking widerrufen
- Ihre Verantwortlichkeiten und die Rolle von Mailjet
- Tracking-Einstellungen in Mailjet verwalten
- Tracking-Einwilligung mit Mailjet erfassen und verwalten
- Wo wird die Präferenz gespeichert?
- Tracking-Präferenz eines Kontakts manuell aktualisieren
- Wie Kontaktpräferenzen mit den Tracking-Einstellungen des Kontos zusammenwirken
- Wie Mailjet die Tracking-Präferenzen von Kontakten anwendet
- Empfohlene Maßnahmen
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere Informationen
Einleitung
E-Mail-Tracking hilft Ihnen zu verstehen, wie Empfänger mit den E-Mails interagieren, die Sie über Mailjet versenden. Dazu gehört die Messung, ob eine E-Mail geöffnet wurde und ob Empfänger auf in der Nachricht enthaltene Links geklickt haben.
Das Öffnungs-Tracking erfolgt in der Regel über ein kleines, unsichtbares Bild, das als Tracking-Pixel bezeichnet wird. Da beim Laden dieses Bildes möglicherweise auf Informationen vom Gerät des Empfängers zugegriffen und Informationen über dessen Aktivität erzeugt werden, kann seine Verwendung Datenschutz- und Einwilligungsanforderungen unterliegen.
Im April 2026 veröffentlichten die französische Datenschutzbehörde Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) und die italienische Datenschutzbehörde Garante per la protezione dei dati personali (Garante) Leitlinien, die sich speziell mit Tracking-Pixeln in E-Mails befassen.
Diese Veröffentlichungen führen keine neuen gesetzlichen Vorschriften ein. Sie erläutern, wie die bestehenden Vorschriften – insbesondere die ePrivacy-Richtlinie zusammen mit der DSGVO sowie den entsprechenden französischen und italienischen nationalen Gesetzen – auf E-Mail-Tracking anzuwenden sind.
Was ist ein E-Mail-Tracking-Pixel?
Ein Tracking-Pixel ist ein kleines, meist unsichtbares Bild, das in eine E-Mail eingebettet ist. Das Bild wird auf einem externen Server gehostet und nicht direkt in der Nachricht gespeichert.
Wenn der Empfänger die E-Mail öffnet und sein E-Mail-Client externe Bilder lädt, wird eine Anfrage an den Server gesendet, auf dem das Pixel gehostet wird. Dadurch kann der Absender oder sein E-Mail-Dienstanbieter erfassen, dass die E-Mail geöffnet wurde.
Abhängig von der Implementierung kann die Anfrage Informationen enthalten wie:
- Eine Kennung, die der E-Mail oder dem Empfänger zugeordnet ist.
- Datum und Uhrzeit, zu denen das Pixel geladen wurde.
- Die für die Anfrage verwendete IP-Adresse.
- Informationen über den E-Mail-Client oder das Gerät.
- Ob die Nachricht mehrmals geöffnet wurde.
Öffnungs-Tracking kann Absendern helfen, die Performance zu messen, die Zustellbarkeit zu untersuchen, inaktive Kontakte zu identifizieren und das Engagement zu verstehen. Da der Tracking-Mechanismus jedoch in der Regel unsichtbar ist, betonen die Aufsichtsbehörden Transparenz und Kontrolle durch die Empfänger.
Was besagen die Richtlinien der CNIL und des Garante?
Worin sich beide Behörden einig sind
Beide Behörden vertreten die Auffassung, dass beim Laden eines Tracking-Pixels möglicherweise auf Informationen vom Gerät eines Empfängers zugegriffen wird. Der Vorgang fällt daher zusätzlich zu den DSGVO-Anforderungen, die für die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten gelten, unter die Vorschriften der ePrivacy-Richtlinie.
Beide Behörden betonen, dass:
- grundsätzlich eine vorherige Einwilligung erforderlich ist, sofern keine spezifische Ausnahme greift.
- Empfänger klar darüber informiert werden müssen, dass Tracking-Pixel verwendet werden.
- der Zweck des Trackings klar definiert und erläutert werden muss.
- nur Informationen erhoben werden sollten, die für den angegebenen Zweck erforderlich sind.
- die Einwilligung freiwillig, spezifisch, informiert, eindeutig und nachweisbar sein muss.
- Empfänger ihre Einwilligung problemlos widerrufen können müssen.
- die Anforderungen für das Tracking-Pixel von den Anforderungen für den Versand der E-Mail getrennt zu betrachten sind.
Wo sich Frankreich und Italien unterscheiden
Die CNIL und der Garante folgen demselben grundlegenden Einwilligungsprinzip, beschreiben bestimmte Ausnahmen jedoch unterschiedlich.
| Thema | Frankreich: CNIL | Italien: Garante |
|---|---|---|
| Messung der Zustellbarkeit | Individuelles Öffnungs-Tracking kann für eine begrenzte Ausnahme infrage kommen, wenn es ausschließlich für Maßnahmen verwendet wird, die für die Zustellbarkeit zwingend erforderlich sind, beispielsweise zur Anpassung der Versandfrequenz oder zur Einstellung von Sendungen an inaktive Empfänger. | Die Ausnahme wird im Allgemeinen im Zusammenhang mit globalen, nicht personalisierten Öffnungsratenstatistiken beschrieben, bei denen tatsächlich anonymisierte Informationen verwendet werden. |
| Datenminimierung | Die CNIL empfiehlt, lediglich das Datum der letzten bekannten Öffnung ohne genaue Uhrzeit zu speichern und den vorherigen Wert nach einer neuen Öffnung zu ersetzen. | Der Garante empfiehlt, für alle Empfänger einer Kampagne dasselbe Pixel zu verwenden und zugehörige technische Informationen wie IP-Adresse und Daten zum E-Mail-Client zu anonymisieren. |
| Individuelle Analysen | Eine Einwilligung ist grundsätzlich erforderlich, wenn individuelle Öffnungsinformationen außerhalb der begrenzten Ausnahme für die Zustellbarkeit verwendet werden. | Öffnungs-Tracking auf individueller Ebene erfordert grundsätzlich eine Einwilligung, sofern keine andere spezifische Ausnahme greift. |
| Widerruf | Die CNIL empfiehlt einen personalisierten Link in der Fußzeile jeder E-Mail und einen wirksamen Widerruf für zukünftige E-Mails sowie, sofern technisch erforderlich, für bereits versendete E-Mails. | Der Garante verlangt einen einfachen und granularen Widerrufsmechanismus, über den Empfänger das Tracking beenden und gleichzeitig weiterhin E-Mails erhalten können. |
| Übergangsfrist | Für bereits erhobene Adressen sah die CNIL eine Übergangsfrist vor, die grundsätzlich drei Monate ab Veröffentlichung der Empfehlung (14. April 2026) nicht überschreiten sollte. | Der Garante gewährt betroffenen Organisationen sechs Monate ab der Veröffentlichung seiner Leitlinien (29. April 2026) im italienischen Amtsblatt, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. |
Wann ist eine Einwilligung grundsätzlich erforderlich?
Ob eine Einwilligung erforderlich ist, hängt in erster Linie vom Zweck ab, zu dem Öffnungsinformationen erhoben und verwendet werden.
Eine Einwilligung kann grundsätzlich erforderlich sein, wenn individuelle Öffnungsinformationen für folgende Zwecke verwendet werden:
- Messung und Optimierung der Performance von Marketingkampagnen.
- Personalisierung von E-Mail-Inhalten anhand des beobachteten Engagements.
- Anpassung der Versandfrequenz oder Versandzeit für einzelne Empfänger.
- Erstellen von Segmenten anhand von Öffnungen oder Nichtöffnungen.
- Auslösen von werblichen Automation-Workflows.
- Erstellen von Empfängerprofilen oder Engagement-Scores.
- Ansprache von Empfängern über andere Kanäle.
- Versenden von Erinnerungs- oder Reaktivierungskampagnen an Nichtöffner.
- Untersuchung von Betrug oder automatisierter Aktivität außerhalb einer eng definierten Sicherheitsausnahme.
- Messung der individuellen Zustellbarkeit außerhalb der Voraussetzungen einer anerkannten Ausnahme.
Bei diesen Aktivitäten werden Öffnungsinformationen verwendet, um Entscheidungen über einen identifizierbaren Empfänger zu treffen, anstatt lediglich begrenzte technische oder anonyme Statistiken zu erstellen.
Wann kann eine Ausnahme gelten?
Beide Aufsichtsbehörden erkennen begrenzte Situationen an, in denen möglicherweise keine vorherige Einwilligung erforderlich ist. Eine Ausnahme sollte eng ausgelegt, dokumentiert und regelmäßig neu bewertet werden.
Authentifizierungssicherheit
Tracking kann möglicherweise für eine Ausnahme infrage kommen, wenn es für eine Sicherheitsmaßnahme im Zusammenhang mit der Benutzerauthentifizierung zwingend erforderlich ist.
Beispielsweise kann ein Pixel ausschließlich dazu verwendet werden, zu überprüfen, ob eine E-Mail mit einem Authentifizierungscode oder Anweisungen zum Zurücksetzen des Passworts auf einem Gerät geöffnet wurde, das bekanntermaßen dem vorgesehenen Empfänger gehört.
Zustellbarkeit und Verwaltung inaktiver Kontakte gemäß der CNIL-Empfehlung
Die CNIL beschreibt eine begrenzte Ausnahme für individuelles Öffnungs-Tracking, das ausschließlich für Zwecke der Zustellbarkeit verwendet wird.
Um sich auf diese Ausnahme berufen zu können, muss der Absender nachweisen können, dass die Informationen auf das beschränkt sind, was zwingend erforderlich ist, um:
- inaktive Empfänger zu identifizieren.
- die Versandfrequenz anzupassen.
- den Versand an inaktive Empfänger einzustellen.
- die Mailingliste zu bereinigen, indem Sendungen an inaktive Kontakte reduziert oder eingestellt werden.
Die Informationen dürfen nicht für Marketinganalysen, Profiling, Personalisierung, Engagement-Scoring oder andere nicht damit zusammenhängende Zwecke wiederverwendet werden.
Anonyme globale Statistiken gemäß den Leitlinien des Garante
Der Garante beschreibt eine mögliche Ausnahme, wenn Pixel verwendet werden, um den Gesamtprozentsatz der Empfänger zu berechnen, die eine Kampagne geöffnet haben, vorausgesetzt, die daraus resultierenden Informationen ermöglichen keine personalisierte Messung.
Der Garante empfiehlt unter anderem folgende Maßnahmen:
- Dasselbe Pixel für alle Empfänger der Kampagne verwenden.
- Das Ereignis nicht mit einem einzelnen Empfänger verknüpfen.
- IP-Adressen und andere technische Informationen anonymisieren.
- Verhindern, dass die Informationen für das Profiling von Empfängern verwendet werden.
Gesetzlich vorgeschriebene, institutionelle oder wesentliche Service-Mitteilungen
Der Garante nennt außerdem mögliche Ausnahmen für bestimmte Nachrichten, zu deren Bereitstellung der Absender gesetzlich verpflichtet ist oder die dem Schutz des Empfängers dienen.
Beispiele hierfür können sein:
- Benachrichtigungen über Sicherheitsvorfälle.
- Warnungen vor aktuellen Phishing- oder Betrugsbedrohungen.
- Gesetzlich vorgeschriebene vertragliche Mitteilungen.
- Wichtige Änderungen an geplanten Services oder Veranstaltungen.
- Bestimmte öffentliche oder institutionelle Mitteilungen.
Transaktions-, Service- und B2B-E-Mails
Der Versandkanal bestimmt nicht den Zweck der E-Mail
Der Versand einer E-Mail über das Mailjet SMTP-Relay, die Send API, Automation oder eine transaktionale Vorlage bestimmt für sich allein nicht, ob die E-Mail aus Datenschutzsicht als transaktional gilt.
Beispielsweise kann eine Nachricht zu einem abgebrochenen Warenkorb, einer Reaktivierung, einer Produktempfehlung oder einer Preissenkung weiterhin werblich sein, selbst wenn sie automatisch ausgelöst oder über die transaktionale API versendet wird.
Transaktionale E-Mails sind nicht automatisch ausgenommen
Eine tatsächlich transaktionale E-Mail wird normalerweise durch eine Handlung des Empfängers ausgelöst und enthält Informationen, die für ein angefordertes Konto, einen Service oder eine Transaktion erforderlich sind.
Beispiele hierfür können sein:
- Bestellbestätigungen und Rechnungen.
- Versand- und Zahlungsbenachrichtigungen.
- Passwort-Zurücksetzungen und Sicherheitswarnungen für Konten.
- Termin- oder Reservierungsbestätigungen.
- Antworten auf Kundensupport-Anfragen.
Auch wenn die E-Mail selbst ohne Marketing-Einwilligung versendet werden kann, kann die Verwendung individueller Öffnungsinformationen für Personalisierung, Profiling oder Kampagnenoptimierung weiterhin eine Einwilligung zum Tracking erfordern.
B2B-Kommunikation
Bestimmte B2B-E-Mails können je nach geltendem Recht und den Umständen ohne dieselben Einwilligungsanforderungen versendet werden, die für Verbrauchermarketing gelten. Dies gestattet jedoch nicht automatisch individuelles Öffnungs-Tracking.
Die Rechtsgrundlage für den Versand der E-Mail und die Anforderungen an das Tracking-Pixel sollten separat geprüft werden.
Einwilligung einholen und nachweisen
Wenn eine Einwilligung erforderlich ist, sollte sie grundsätzlich eingeholt werden, bevor das Tracking-Pixel verwendet wird.
Die Einwilligung sollte:
- Informiert sein: Der Empfänger sollte verstehen, dass Tracking-Pixel verwendet werden und für welche Zwecke.
- Spezifisch sein: Einzelne Zwecke sollten eindeutig voneinander unterschieden werden.
- Freiwillig erteilt werden: Die Ablehnung des Trackings sollte keinen unnötigen Nachteil verursachen oder den Zugang zum angeforderten Service verhindern.
- Eindeutig sein: Die Einwilligung sollte durch eine klare bestätigende Handlung erfolgen.
- Nachweisbar sein: Der Absender muss nachweisen können, wann, wie und unter welchen Bedingungen sie eingeholt wurde.
Einwilligung bei der Erhebung der E-Mail-Adresse einholen
Beide Behörden empfehlen, Empfänger bereits bei der Erhebung ihrer E-Mail-Adresse über das Tracking zu informieren, beispielsweise über ein Registrierungs-, Checkout- oder Newsletter-Anmeldeformular.
Der Hinweis sollte erläutern:
- Dass Tracking-Pixel in E-Mails enthalten sein können.
- Für welche Zwecke sie verwendet werden.
- Welche Arten von Informationen möglicherweise erhoben werden.
- Welche Parteien die Informationen verarbeiten können.
- Wie die Einwilligung widerrufen werden kann.
Ein kurzer Hinweis kann direkt im Formular angezeigt werden, zusammen mit einem Link zu ausführlicheren Informationen in Ihrer Datenschutz- oder Tracking-Richtlinie.
Einwilligung nachträglich einholen
Wenn die Tracking-Einwilligung nicht zusammen mit der E-Mail-Adresse eingeholt wurde, weist die CNIL darauf hin, dass der Absender sie später über eine E-Mail anfordern kann, die auf eine Einwilligungsoberfläche verweist.
Die E-Mail zur Einholung der Einwilligung sollte selbst kein Tracking-Pixel enthalten, das eine Einwilligung erfordert. Auch das Anklicken des Links sollte die Einwilligung nicht automatisch erfassen, da E-Mail-Clients und Sicherheitstools Links vorab laden können.
Die verlinkte Seite sollte eine eindeutige bestätigende Handlung erfordern, beispielsweise die Auswahl einer Option oder das Anklicken einer Bestätigungsschaltfläche.
Von Dritten erhaltene Kontakte
Mailjet untersagt die Verwendung gekaufter, gemieteter, gescrapter oder anderer Mailinglisten von Drittanbietern.
Stellen Sie bei Kontakten, die über Partner, verbundene Unternehmen oder Co-Registrierungsprozesse erfasst wurden, sicher, dass die Erhebungsmethode den Richtlinien von Mailjet entspricht und dass Sie bei Bedarf einen individuellen Nachweis der Zustimmung des Empfängers vorlegen können.
Ein Vertrag, in dem angegeben ist, dass eine andere Partei die Einwilligung eingeholt hat, kann Teil Ihrer Compliance-Dokumentation sein, ist jedoch möglicherweise allein nicht ausreichend. Sie sollten nachweisen können, dass jeder relevante Empfänger eine informierte Einwilligung zu den betreffenden Tracking-Zwecken erteilt hat.
Nachweis der Einwilligung aufbewahren
Ihre Einwilligungsaufzeichnungen sollten Folgendes nachweisen können:
- Wer zugestimmt oder abgelehnt hat.
- Datum und Uhrzeit der Entscheidung.
- Die E-Mail-Adresse, auf die sich die Entscheidung bezieht.
- Die dem Empfänger genannten Zwecke.
- Den Wortlaut und die Version des Einwilligungshinweises.
- Die Quelle, über die die Entscheidung erfasst wurde.
- Jeden späteren Widerruf oder jede Änderung.
Einwilligung zum Tracking widerrufen
Empfänger, die dem Tracking zugestimmt haben, müssen ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können. Der Widerruf sollte genauso einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung.
Sofern dies nach dem geltenden regulatorischen Rahmen erforderlich ist, sollte der Widerrufsmechanismus Empfängern die Wahl zwischen folgenden Optionen ermöglichen:
- Sich vollständig von zukünftigen E-Mails abmelden.
- Weiterhin E-Mails erhalten, aber die Verwendung von Tracking-Pixeln ablehnen.
Die CNIL empfiehlt, in der Fußzeile jeder E-Mail einen personalisierten Link zum Widerruf der Tracking-Einwilligung bereitzustellen. Der Garante empfiehlt ebenfalls einen deutlich sichtbaren Link oder ein standardisiertes Symbol, das zu einem Bereich führt, in dem der Empfänger seine Einstellungen verwalten kann.
Bereits versendete E-Mails
Mailjet wendet Änderungen am Tracking an, wenn eine E-Mail generiert wird. Wenn Sie das Tracking auf Anonym oder Deaktiviert setzen, betrifft dies daher nur zukünftige Sendungen.
E-Mails, die vor der Änderung versendet wurden, behalten ihre ursprüngliche Tracking-Konfiguration bei. Öffnungen oder Klicks aus diesen Nachrichten können daher weiterhin erfasst werden.
Ihre Verantwortlichkeiten und die Rolle von Mailjet
Im üblichen Versandverhältnis mit Mailjet entscheiden Sie, warum E-Mails versendet werden und wie die daraus resultierenden Tracking-Informationen verwendet werden. Für diese Zwecke fungieren Sie daher als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung.
Mailjet stellt die technische Funktionalität für E-Mail-Versand und Tracking bereit und verarbeitet die entsprechenden Informationen gemäß Ihren Anweisungen.
Als Absender sind Sie dafür verantwortlich:
- Zu bestimmen, ob Tracking erforderlich ist.
- Die Zwecke festzulegen, für die Tracking-Informationen verwendet werden.
- Zu bestimmen, ob eine Einwilligung oder Ausnahme greift.
- Empfänger über das Tracking zu informieren.
- Erforderliche Einwilligungen einzuholen und zu dokumentieren.
- Ablehnungen und Widerrufe umzusetzen.
- Die Einhaltung der Vorschriften nachweisen zu können.
Tracking-Einstellungen in Mailjet verwalten
Sie können das Öffnungs- und Klick-Tracking in den Einstellungen Ihres Mailjet-Kontos verwalten.
- Melden Sie sich bei Ihrem Mailjet-Konto an.
- Gehen Sie zu Konto → Tracking.
- Wählen Sie unter E-Mail-Tracking-Einstellungen die Optionen aus, die Sie anwenden möchten.
Die Einstellung Öffnungen verfolgen – Transaktions-E-Mails und Kampagnen steuert, wie Mailjet E-Mail-Öffnungen verfolgt.
Abhängig von Ihrer Kontokonfiguration können die folgenden Optionen verfügbar sein:
| Option | Beschreibung |
|---|---|
| Aktiviert | Mailjet verfolgt E-Mail-Öffnungen auf Empfängerebene, wenn das Tracking-Pixel geladen wird. |
| Deaktiviert | Mailjet verfolgt keine E-Mail-Öffnungen. Öffnungsstatistiken und öffnungsbasierte Aktivitäten sind nicht verfügbar. Der E-Mail wird kein Tracking-Pixel für Öffnungen hinzugefügt. |
| Anonym | Mailjet verfolgt Öffnungen anonym. So können Sie die allgemeine Öffnungsaktivität messen und gleichzeitig die Menge der auf Empfängerebene erhobenen Tracking-Daten reduzieren. |
Die Einstellung Klicks verfolgen – Transaktions-E-Mails und Kampagnen steuert, ob Mailjet Klicks auf Links in Ihren E-Mails verfolgt.
Abhängig von Ihrer Kontokonfiguration können die folgenden Optionen verfügbar sein:
| Option | Beschreibung |
|---|---|
| Aktiviert | Mailjet verfolgt Klicks auf Links in Ihren E-Mails auf Empfängerebene. |
| Deaktiviert | Mailjet schreibt Links nicht für das Klick-Tracking um. Klickstatistiken und klickbasierte Aktivitäten stehen daher nicht zur Verfügung. |
| Anonym | Mailjet verfolgt Klicks anonym. So können Sie die allgemeine Klickaktivität messen und gleichzeitig die Menge der auf Empfängerebene erhobenen Tracking-Daten reduzieren. |
Anonymes Tracking verwenden
Verfügbarkeit
Diese Funktion ist in den folgenden Tarifen enthalten.
- Free
- Starter
- Essential
- Premium
- Custom
Mit der Option Anonym können Sie weiterhin das allgemeine E-Mail-Engagement messen und gleichzeitig die Menge der auf Empfängerebene erhobenen Informationen reduzieren.
Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie die allgemeine Öffnungs- und Klickaktivität überwachen möchten, aber nicht identifizieren müssen, welche einzelnen Kontakte mit einer bestimmten E-Mail interagiert haben. So behalten Sie Einblick in die Kampagnen-Performance und verfolgen gleichzeitig einen datenschutzfreundlicheren Ansatz beim Engagement-Tracking.
Anonymes Tracking kann daher ein wichtiger Bestandteil Ihrer Datenschutz- und Compliance-Strategie sein, insbesondere wenn aggregierte Performance-Erkenntnisse für Ihre Anforderungen ausreichen.
Keine einzelne technische Einstellung kann jedoch sämtliche rechtlichen Anforderungen abdecken. Ob eine Einwilligung erforderlich ist, kann weiterhin von Faktoren wie dem Zweck des Trackings, der geltenden Rechtsordnung, der Verarbeitung der Informationen und der Frage abhängen, ob die daraus resultierenden Daten den jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen an eine Anonymisierung entsprechen.
Was passiert, wenn Tracking anonymisiert oder deaktiviert wird?
Änderungen Ihrer Tracking-Einstellungen können sich auf die in Mailjet verfügbaren Engagement-Informationen und auf Funktionen auswirken, die Aktivitäten auf Empfängerebene benötigen.
Wenn Anonymes Tracking ausgewählt ist, misst Mailjet weiterhin die allgemeine Öffnungs- oder Klickaktivität und reduziert gleichzeitig die Menge der auf Empfängerebene erhobenen Informationen.
Dadurch behalten Sie einen allgemeinen Überblick über die E-Mail-Performance. Einzelne Engagement-Ereignisse sind jedoch möglicherweise nicht mehr für Funktionen oder Prozesse verfügbar, die identifizieren müssen, welcher konkrete Kontakt eine E-Mail geöffnet oder angeklickt hat.
Anonymes Tracking kann Folgendes beeinflussen:
- Aktivitätsverlauf auf Empfängerebene.
- Segmente auf Basis individueller Öffnungen oder Klicks.
- Engagement-Scoring auf Basis von Empfängeraktivitäten.
- Automation-Bedingungen oder Workflows, die individuelle Öffnungs- oder Klickereignisse verwenden.
- Prozesse zur Identifizierung inaktiver Kontakte anhand des Engagements auf Empfängerebene.
Wenn Öffnungs- oder Klick-Tracking Deaktiviert ist, erhebt Mailjet die entsprechenden Engagement-Informationen nicht mehr.
Dies kann Folgendes beeinflussen:
- Öffnungs- oder Klickraten in Kampagnenstatistiken.
- Aktivitätsverlauf auf Empfängerebene.
- Segmente auf Basis von Öffnungen oder Klicks.
- Engagement-Scoring auf Basis von E-Mail-Aktivitäten.
- Automation-Bedingungen oder Workflows auf Basis von Öffnungen oder Klicks.
- Prozesse zur Identifizierung inaktiver Kontakte.
Prüfen Sie vor einer Änderung Ihrer Tracking-Einstellungen alle aktiven Segmente, Automation-Workflows, Berichte, Exporte oder betrieblichen Prozesse, die von Öffnungs- oder Klickdaten abhängig sind.
So funktioniert anonymes Tracking
Wenn Anonymes Tracking aktiviert ist, erfasst Mailjet weiterhin die allgemeine Kampagnenaktivität, begrenzt jedoch die auf Empfängerebene angezeigten Informationen für anonyme Öffnungen und Klicks.
Im Tab Aktivität:
- Zugestellt zeigt immer die Kontakte an, die die E-Mail erhalten haben.
- Geöffnet zeigt keine Kontakte an, deren Öffnungen anonym erfasst wurden.
- Geklickt zeigt keine Kontakte an, deren Klicks anonym erfasst wurden.
- Abgemeldet zeigt immer die Kontakte an, die sich abgemeldet haben.
- Spam zeigt immer die Kontakte an, die die E-Mail als Spam markiert haben.
Zu Reporting-Zwecken kann Mailjet bestimmte identifizierbare Aktionen einem Öffnungsereignis zuordnen. Daher gilt:
- Wird ein identifizierbarer Klick, eine Abmeldung oder eine Spam-Meldung erfasst, kann der Kontakt auch unter Geöffnet erscheinen, selbst wenn das Öffnungs-Tracking Anonym ist.
- Wenn das Öffnungs-Tracking Anonym, das Klick-Tracking jedoch Aktiviert ist, erscheint ein Kontakt, der auf einen Link klickt, sowohl unter Geklickt als auch unter Geöffnet. Dies liegt daran, dass ein Klick auf einen Link bestätigt, dass der Empfänger mit der geöffneten E-Mail interagiert hat.
Tracking-Einwilligung mit Mailjet erfassen und verwalten
Mailjet ermöglicht es Kontakten, individuell festzulegen, ob ihre Öffnungs- und Klickaktivitäten verfolgt werden dürfen, ohne dass sie sich von Ihren E-Mails abmelden müssen.
Ihre Tracking-Präferenz wird direkt in ihrem Mailjet-Kontaktprofil gespeichert und kann auf zwei Arten erfasst werden:
- Über ein Optionsfelder oder Dropdown-Feld in einem Mailjet-Formular.
- Über einen Tracking-Präferenzen-Systemlink, der einer E-Mail hinzugefügt wird.
Tracking-Präferenzen mit einem Mailjet-Formular erfassen
Sie können die Präferenzen eines Kontakts für Öffnungs- und Klick-Tracking über ein Mailjet-Formular erfassen, einschließlich eines Formulars, das zu einer Landingpage hinzugefügt wurde.
So fügen Sie Ihrem Formular Tracking-Präferenzen hinzu:
- Öffnen Sie Ihr Formular im Editor.
- Fügen Sie ein Optionsfelder oder Dropdown-Feld hinzu.
- Wenn Sie aufgefordert werden auszuwählen, wo die Daten gespeichert werden sollen, verknüpfen Sie das Feld mit der entsprechenden Mailjet-Systemeigenschaft:
- Einwilligung zur Öffnungsverfolgung.
-
Einwilligung zur Klickverfolgung.
- Fügen Sie klare Auswahlmöglichkeiten für den Kontakt hinzu. Zum Beispiel:
- Ja, ich stimme dem Tracking von E-Mail-Öffnungen zu.
-
Nein, ich stimme dem Tracking von E-Mail-Öffnungen nicht zu.
Sie können die Formulierung der Optionen an Ihre spezifischen Tracking-Zwecke und Ihren gewünschten Ton anpassen. Halten Sie beide Auswahlmöglichkeiten klar und neutral und wählen Sie die positive Option nicht vorab aus.
- Wiederholen Sie den Vorgang für die andere Tracking-Präferenz, wenn Sie sowohl die Auswahl für Öffnungs- als auch für Klick-Tracking erfassen möchten.
- Aktivieren Sie Pflichtfeld für jede Tracking-Präferenz, damit der Kontakt vor dem Absenden des Formulars eine ausdrückliche Auswahl treffen muss.
-
Sie können außerdem zusätzliche Informationen dazu bereitstellen, warum Sie Tracking verwenden. Zum Beispiel:
Stimmen Sie der Verwendung von Tracking-Pixeln in E-Mails zu, die an diese Adresse gesendet werden?
Wir verwenden Tracking-Pixel, um E-Mail-Öffnungen zu messen, die Performance unserer E-Mail-Kampagnen zu bewerten und die Relevanz und Häufigkeit der E-Mails zu verbessern, die wir Ihnen senden. Sie können Ihre Auswahl jederzeit ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie. -
Veröffentlichen Sie das Formular
Sie können das Formular auf eine der folgenden Arten verfügbar machen:
- Auf Ihrer Website einbetten: Fügen Sie den vom Formular-Builder generierten Code zu einer bestehenden Seite Ihrer Website hinzu.
- Das Formular zu einer Mailjet-Landingpage hinzufügen: Erstellen Sie eine eigene Seite, auf der Sie die Tracking-Zwecke erläutern, auf Ihre Datenschutzrichtlinie verlinken und das Einwilligungsformular an einem Ort anzeigen können.
Sobald der Kontakt das Formular absendet, werden seine Auswahlmöglichkeiten direkt in seinem Mailjet-Kontaktprofil als Präferenzen für Öffnungs- und Klick-Tracking gespeichert.
Tracking-Präferenzen über eine E-Mail erfassen
Sie können den Systemlink Tracking-Präferenzen zu einer Schaltfläche oder einem Textlink in Ihrer E-Mail hinzufügen.
So gehen Sie vor:
- Fügen Sie im E-Mail-Editor eine Schaltfläche oder ein Textelement hinzu oder wählen Sie eines aus.
- Wählen Sie das Link-Symbol aus und klicken Sie auf Systemlink auswählen.
- Wählen Sie Tracking-Präferenzen: Link, über den Kontakte ihre Präferenzen für Öffnungs- und Klick-Tracking verwalten können.
Wenn der Kontakt auf die Schaltfläche klickt, wird er zu einer von Mailjet gehosteten Seite für Tracking-Präferenzen weitergeleitet, die derzeit nicht angepasst werden kann.
Auf dieser Seite kann der Kontakt unabhängig voneinander Folgendes erlauben oder ablehnen:
- Öffnungs-Tracking
- Klick-Tracking
Nach der Auswahl klickt der Kontakt auf Präferenzen speichern.
Einwilligung bestehender Kontakte einholen
Erstellen Sie für Kontakte, deren Tracking-Präferenz noch nicht erfasst wurde, eine spezielle Einwilligungs- oder Re-Engagement-Kampagne mit einem Link zum Formular oder zur Landingpage.
Die E-Mail zur Einholung der Einwilligung sollte selbst kein Tracking-Pixel für Öffnungen enthalten, das eine Einwilligung erfordert. Auch das Anklicken des Links darf nicht als Einwilligung betrachtet werden. Der Kontakt muss eine Option auswählen und das Formular absenden.
Wo wird die Präferenz gespeichert?
Nachdem ein Kontakt seine Auswahl über die Seite für Tracking-Präferenzen oder ein Mailjet-Formular übermittelt hat, wird die Präferenz direkt in seinem Mailjet-Kontaktprofil gespeichert.
Mailjet verwendet separate Systemeigenschaften für:
- Einwilligung zur Öffnungsverfolgung.
- Einwilligung zur Klickverfolgung.
Dadurch kann ein Kontakt beispielsweise Klick-Tracking erlauben und gleichzeitig Öffnungs-Tracking ablehnen oder umgekehrt.
Tracking-Präferenzen eines Kontakts manuell aktualisieren
Kontoinhaber können die Präferenzen eines Kontakts für Öffnungs- und Klick-Tracking auch direkt in Mailjet aktualisieren. Dies kann hilfreich sein, wenn die Präferenzen über ein CRM, eine Consent-Management-Plattform oder einen anderen externen Prozess erfasst wurden.
Die folgenden Mailjet-Systemeigenschaften werden verwendet:
- Einwilligung zur Öffnungsverfolgung — steuert die Präferenz des Kontakts für das Öffnungs-Tracking.
- Einwilligung zur Klickverfolgung — steuert die Präferenz des Kontakts für das Klick-Tracking.
Verwenden Sie für beide Eigenschaften die folgenden Werte:
- 1 — der Kontakt erlaubt individuelles Tracking.
- 0 — der Kontakt erlaubt kein individuelles Tracking.
Präferenzen beim Import von Kontakten aktualisieren
Sie können Tracking-Präferenzen beim Hinzufügen oder Aktualisieren von Kontakten entweder manuell oder durch Hochladen einer CSV-Datei aktualisieren.
Wenn Sie Kontakte manuell hinzufügen, geben Sie zusammen mit der E-Mail-Adresse des Kontakts die Werte für Öffnungs- und Klick-Tracking an. Weisen Sie im Schritt Eigenschaften zuordnen die entsprechenden Spalten den Eigenschaften Einwilligung zur Öffnungsverfolgung und Einwilligung zur Klickverfolgung zu.
Zum Beispiel:
contact@example.com,0,1
In diesem Beispiel wird individuelles Öffnungs-Tracking abgelehnt (Einwilligung zur Öffnungsverfolgung = 0), während individuelles Klick-Tracking erlaubt ist (Einwilligung zur Klickverfolgung = 1).
Wenn Sie Tracking-Präferenzen in einem CRM oder einem anderen externen System verwalten, können Sie diese in Ihre CSV-Datei aufnehmen und separate Spalten für Einwilligung zur Öffnungsverfolgung und Einwilligung zur Klickverfolgung verwenden.
Zum Beispiel:
| Einwilligung zur Öffnungsverfolgung | Einwilligung zur Klickverfolgung | |
|---|---|---|
| contact1@example.com | 0 | 1 |
| contact2@example.com | 1 | 0 |
Ordnen Sie im Schritt Eigenschaften zuordnen jede Spalte der entsprechenden Mailjet-Systemeigenschaft zu, bevor Sie den Import abschließen.
Sie können die Werte auch direkt über das Profil eines einzelnen Kontakts ändern:
- Öffnen Sie das Profil des Kontakts.
- Gehen Sie zu Kontakteigenschaften.
- Klicken Sie auf Einwilligung verwalten.
- Aktualisieren Sie Einwilligung zur Öffnungsverfolgung und/oder Einwilligung zur Klickverfolgung.
- Speichern Sie Ihre Änderungen.
Wie Kontaktpräferenzen mit den Tracking-Einstellungen des Kontos zusammenwirken
Kontaktpräferenzen ersetzen nicht Ihre Tracking-Konfiguration auf Kontoebene.
Ihre Kontoeinstellung bestimmt das maximale Tracking-Niveau, das Mailjet verwenden kann, während die Präferenz eines einzelnen Kontakts das Tracking für diesen Kontakt nur reduzieren kann.
Zum Beispiel:
- Wenn das Öffnungs-Tracking auf Kontoebene Aktiviert ist und der Kontakt Tracking erlaubt, bleibt das Öffnungs-Tracking auf Empfängerebene aktiviert.
- Wenn das Öffnungs-Tracking auf Kontoebene Aktiviert ist und der Kontakt Tracking ablehnt, werden seine Öffnungen anonym verarbeitet, sofern anonymes Tracking verfügbar ist. Ist anonymes Tracking für das Konto nicht verfügbar, wird das Öffnungs-Tracking für diesen Kontakt deaktiviert.
- Wenn das Öffnungs-Tracking auf Kontoebene bereits auf Anonym gesetzt ist, kann ein Kontakt das Tracking auf Empfängerebene nicht selbst aktivieren.
- Wenn das Öffnungs-Tracking auf Kontoebene Deaktiviert ist, kann ein Kontakt es nicht wieder aktivieren.
Dasselbe Prinzip gilt für das Klick-Tracking.
Wie Mailjet die Tracking-Präferenzen von Kontakten anwendet
Wenn Sie eine E-Mail versenden, prüft Mailjet automatisch die Werte Einwilligung zur Öffnungsverfolgung und Einwilligung zur Klickverfolgung jedes Kontakts zusammen mit Ihren Tracking-Einstellungen auf Kontoebene.
Auf Grundlage dieser Einstellungen wendet Mailjet beim Generieren der E-Mail automatisch das passende Tracking-Verhalten für jeden Kontakt an:
- Beim Öffnungs-Tracking fügt Mailjet das entsprechende Tracking-Pixel hinzu, verwendet gegebenenfalls anonymes Tracking oder sendet die E-Mail ohne Tracking-Pixel für Öffnungen.
- Beim Klick-Tracking verwendet Mailjet die entsprechenden getrackten Links, setzt gegebenenfalls anonymes Tracking ein oder lässt die Links ungetrackt.
Wenn ein Kontakt beispielsweise Klick-Tracking erlaubt, aber individuelles Öffnungs-Tracking ablehnt, wendet Mailjet beim Versand der E-Mail automatisch das jeweils passende Verhalten auf beide Tracking-Arten an.
Empfohlene Maßnahmen
Prüfen Sie Ihre E-Mail-Tracking-Praktiken gemeinsam mit Ihren Rechts-, Datenschutz-, Zustellbarkeits-, Marketing- und Engineering-Teams.
Prüfen Sie Ihre Nutzung von Öffnungsdaten
Erfassen Sie alle Stellen, an denen Öffnungsinformationen verwendet werden, einschließlich:
- Statistiken und Dashboards.
- Segmente und Kontakt-Scoring.
- Automation-Trigger und Workflow-Bedingungen.
- Personalisierung und Versandzeitoptimierung.
- Re-Engagement- und Inaktivitätsprozesse.
- Entscheidungen zur Zustellbarkeit und Datenbankbereinigung.
- Exporte oder Integrationen von Drittanbietern.
Prüfen Sie Ihre Einwilligungsprozesse
- Prüfen Sie, ob Anmeldeformulare Tracking-Pixel eindeutig erwähnen.
- Erläutern Sie jeden Tracking-Zweck in klarer und neutraler Sprache.
- Vermeiden Sie vorausgewählte Optionen.
- Interpretieren Sie Inaktivität nicht als Einwilligung.
- Dokumentieren Sie Einwilligung, Ablehnung und Widerruf.
- Gestalten Sie den Widerruf einfach und sichtbar.
Prüfen Sie die Herkunft Ihrer Kontakte
- Identifizieren Sie Kontakte, die über Ihre eigenen Formulare erfasst wurden.
- Prüfen Sie importierte, von Partnern bereitgestellte, gemietete oder über Co-Registrierungen erfasste Kontakte.
- Prüfen Sie, ob ein individueller Nachweis der Einwilligung verfügbar ist.
- Stellen Sie sicher, dass die Verwendung der Kontakte den Richtlinien von Mailjet entspricht.
Bewerten Sie Ihre geografische Reichweite
- Prüfen Sie, ob Sie E-Mails an Empfänger in Frankreich oder Italien versenden.
- Ermitteln Sie die jeweils geltenden nationalen Anforderungen.
- Erwägen Sie, ob die Anwendung eines strengeren Standards auf Ihre gesamte EU-Zielgruppe die betriebliche Komplexität reduzieren könnte.
- Beobachten Sie die Leitlinien anderer nationaler Datenschutzbehörden.
Prüfen Sie Ihre Engagement-Strategie
- Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Öffnungen als Engagement-Signal.
- Priorisieren Sie Klicks, Antworten, Käufe und Conversions.
- Prüfen Sie Workflows, die stark von Öffnungs- oder Nichtöffnungsereignissen abhängen.
- Prüfen Sie, was passieren würde, wenn Öffnungsinformationen stärker eingeschränkt oder weniger zuverlässig würden.
Häufig gestellte Fragen
Umfasst die Einwilligung zum Erhalt von Marketing-E-Mails auch die Einwilligung zu Tracking-Pixeln?
Nicht automatisch. Die Anforderungen für den Versand einer E-Mail und die Anforderungen für das Tracking ihrer Öffnung sollten getrennt bewertet werden. Unter bestimmten Umständen können die Einwilligung zum Versand und zum Tracking gemeinsam abgefragt werden, wenn die Zwecke eng miteinander verbunden und klar erläutert sind. Wenden Sie sich an Ihr Rechts- oder Compliance-Team, bevor Sie eine kombinierte Einwilligung verwenden.
Sind transaktionale E-Mails ausgenommen?
Nicht automatisch. Eine begrenzte Ausnahme kann gelten, wenn die E-Mail einen angeforderten Service betrifft und das Tracking für Sicherheit, Zustellbarkeit, eine gesetzliche Verpflichtung oder einen anderen anerkannten Ausnahmezweck zwingend erforderlich ist. Die Verwendung individueller Öffnungen für Marketing, Profiling, Personalisierung oder Kampagnenoptimierung kann weiterhin eine Einwilligung erfordern.
Kann ich B2B-Empfänger ohne Einwilligung tracken?
Die Tatsache, dass eine B2B-E-Mail möglicherweise ohne Marketing-Einwilligung versendet werden darf, gestattet nicht automatisch individuelles Öffnungs-Tracking. Prüfen Sie Versand und Tracking separat.
Kann ich Öffnungsdaten verwenden, um Kontakte anzusprechen, die eine Kampagne nicht geöffnet haben?
Die Verwendung individueller Nichtöffnungsinformationen für Erinnerungen, Reaktivierungskampagnen, Personalisierung oder andere kommerzielle Zielgruppenansprache kann eine vorherige Tracking-Einwilligung erfordern.
Bedeutet anonymes Tracking, dass keine Einwilligung mehr erforderlich ist?
Nicht unbedingt. Die rechtliche Bewertung hängt von der technischen Implementierung, den ursprünglich erhobenen Informationen, dem Tracking-Zweck und davon ab, ob die daraus resultierenden Informationen tatsächlich anonymisiert sind.
Kann Mailjet die Tracking-Einwilligung für jeden Kontakt separat verwalten?
Ja. Mailjet kann die Tracking-Einwilligung jetzt auf Ebene des einzelnen Kontakts erfassen und verwalten. Die Tracking-Präferenzen jedes Kontakts werden beim Versand von E-Mails automatisch berücksichtigt. Mailjet wendet daher das entsprechende Tracking-Verhalten anhand der Präferenzen des Kontakts und Ihrer Kontoeinstellungen an.
Können Empfänger Tracking ablehnen, ohne sich abzumelden?
Sowohl die CNIL als auch der Garante unterstützen die Möglichkeit, dass Empfänger Tracking ablehnen und gleichzeitig weiterhin E-Mails erhalten. Die aktuellen Tracking-Einstellungen von Mailjet auf Kontoebene können Tracking jedoch nicht nur für einen einzelnen Empfänger deaktivieren. Berücksichtigen Sie diese technische Einschränkung bei der Gestaltung Ihres Einwilligungs- und Widerrufsprozesses.
Gelten die Richtlinien der CNIL und des Garante in der gesamten EU?
Die Empfehlung der CNIL gilt im französischen Rechtsrahmen, während die Leitlinien des Garante im italienischen Rechtsrahmen gelten. Beide basieren auf den europäischen Grundsätzen der ePrivacy-Richtlinie und der DSGVO. Andere nationale Behörden können diese Anforderungen jedoch anders auslegen oder umsetzen.
Weitere Informationen
- CNIL: Tracking-Pixel in E-Mails
- CNIL-Empfehlung zu Tracking-Pixeln in E-Mails – englische Version
- Leitlinien des Garante zu Tracking-Pixeln in E-Mail-Kommunikation
- Tracking-Pixel, EU-Regulierungsbehörden und Sie: ein entspannter Leitfaden dazu, was gerade passiert ist
- Tracking-Pixel in der EU: Was Sie wissen und tun müssen