Zusammenfassung
- Einleitung
- Was ist ein Tracking-Pixel in E-Mails?
- Was besagen die Empfehlungen der CNIL und des Garante?
- Wann ist eine Einwilligung in der Regel erforderlich?
- Wann kann eine Ausnahme gelten?
- Transaktions-, Service- und B2B-E-Mails
- Einwilligung einholen und nachweisen
- Einwilligung zum Tracking widerrufen
- Ihre Verantwortlichkeiten und die Rolle von Mailjet
- Tracking in Mailjet verwalten
- Empfohlene Maßnahmen
- Häufig gestellte Fragen
- Weitere Informationen
Einleitung
Mithilfe des E-Mail-Trackings können Sie nachvollziehen, wie Empfänger mit den über Mailjet versendeten E-Mails interagieren. Dazu gehört unter anderem die Messung, ob eine E-Mail geöffnet wurde und ob Empfänger auf Links in der Nachricht geklickt haben.
Das Öffnungs-Tracking erfolgt in der Regel über ein kleines, unsichtbares Bild, das als Tracking-Pixel bezeichnet wird. Da beim Laden dieses Bildes auf Informationen auf dem Gerät des Empfängers zugegriffen und Informationen über dessen Aktivitäten erzeugt werden können, kann seine Verwendung Datenschutz- und Einwilligungsanforderungen unterliegen.
Im April 2026 veröffentlichten die französische Datenschutzbehörde, die Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL), und die italienische Datenschutzbehörde, der Garante per la protezione dei dati personali (Garante), Empfehlungen, die sich speziell mit Tracking-Pixeln in E-Mails befassen.
Diese Veröffentlichungen führen keine neuen gesetzlichen Vorschriften ein. Sie erläutern, wie bestehende Vorschriften, insbesondere die ePrivacy-Richtlinie zusammen mit der DSGVO und den entsprechenden französischen und italienischen nationalen Gesetzen, auf das E-Mail-Tracking anzuwenden sind.
Was ist ein Tracking-Pixel in E-Mails?
Ein Tracking-Pixel ist ein kleines, üblicherweise unsichtbares Bild, das in eine E-Mail eingebunden wird. Das Bild wird auf einem externen Server gehostet und nicht direkt in der Nachricht gespeichert.
Wenn der Empfänger die E-Mail öffnet und sein E-Mail-Client externe Bilder lädt, wird eine Anfrage an den Server gesendet, auf dem das Pixel gehostet wird. Durch diese Anfrage können der Absender oder sein E-Mail-Dienstanbieter registrieren, dass die E-Mail geöffnet wurde.
Je nach technischer Implementierung kann die Anfrage unter anderem folgende Informationen umfassen:
- Eine Kennung, die der E-Mail oder dem Empfänger zugeordnet ist.
- Datum und Uhrzeit, zu denen das Pixel geladen wurde.
- Die für die Anfrage verwendete IP-Adresse.
- Informationen über den E-Mail-Client oder das Gerät.
- Ob die Nachricht mehrfach geöffnet wurde.
Das Öffnungs-Tracking kann Absendern dabei helfen, die Performance zu messen, die Zustellbarkeit zu untersuchen, inaktive Kontakte zu identifizieren und das Engagement besser zu verstehen. Da der Tracking-Mechanismus jedoch üblicherweise unsichtbar ist, betonen die Aufsichtsbehörden die Bedeutung von Transparenz und der Kontrolle durch den Empfänger.
Was besagen die Empfehlungen der CNIL und des Garante?
Worin sich beide Behörden einig sind
Beide Behörden sind der Ansicht, dass durch das Laden eines Tracking-Pixels auf Informationen auf dem Gerät eines Empfängers zugegriffen werden kann. Der Vorgang fällt daher unter die aus der ePrivacy-Richtlinie abgeleiteten Vorschriften sowie unter alle DSGVO-Anforderungen, die für die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten gelten.
Beide Behörden betonen Folgendes:
- Eine vorherige Einwilligung ist grundsätzlich erforderlich, sofern keine spezifische Ausnahme gilt.
- Empfänger müssen eindeutig darüber informiert werden, dass Tracking-Pixel verwendet werden.
- Der Zweck des Trackings muss klar definiert und erläutert werden.
- Es dürfen nur die für den angegebenen Zweck erforderlichen Informationen erfasst werden.
- Die Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert, unmissverständlich und nachweisbar sein.
- Empfänger müssen ihre Einwilligung problemlos widerrufen können.
- Die für das Tracking-Pixel geltenden Anforderungen sind von den Anforderungen für den Versand der E-Mail getrennt zu betrachten.
Unterschiede zwischen Frankreich und Italien
Die CNIL und der Garante folgen demselben allgemeinen Einwilligungsgrundsatz, beschreiben bestimmte Ausnahmen jedoch unterschiedlich.
| Thema | Frankreich: CNIL | Italien: Garante |
|---|---|---|
| Messung der Zustellbarkeit | Individuelles Öffnungs-Tracking kann unter eine begrenzte Ausnahme fallen, wenn es ausschließlich für Maßnahmen verwendet wird, die für die Zustellbarkeit unbedingt erforderlich sind, beispielsweise zur Anpassung der Versandfrequenz oder zur Einstellung des Versands an inaktive Empfänger. | Die Ausnahme wird grundsätzlich in Form globaler, nicht personalisierter Öffnungsraten beschrieben, für die wirksam anonymisierte Informationen verwendet werden. |
| Datenminimierung | Die CNIL empfiehlt, nur das Datum der letzten bekannten Öffnung ohne genaue Uhrzeit zu speichern und den vorherigen Wert nach einer neuen Öffnung zu ersetzen. | Der Garante empfiehlt, dasselbe Pixel für alle Empfänger einer Kampagne zu verwenden und die zugehörigen technischen Informationen wie IP-Adresse und E-Mail-Client-Daten zu anonymisieren. |
| Individuelle Analysen | Eine Einwilligung ist grundsätzlich erforderlich, wenn individuelle Öffnungsinformationen außerhalb der begrenzten Zustellbarkeitsausnahme verwendet werden. | Individuelles Öffnungs-Tracking erfordert grundsätzlich eine Einwilligung, sofern keine andere spezifische Ausnahme gilt. |
| Widerruf | Die CNIL empfiehlt einen personalisierten Link in der Fußzeile jeder E-Mail und einen wirksamen Widerruf für zukünftige sowie, sofern technisch erforderlich, bereits versendete E-Mails. | Der Garante verlangt einen einfachen und granularen Widerrufsmechanismus, mit dem Empfänger das Tracking ablehnen können, ohne den Erhalt von E-Mails einzustellen. |
| Übergangsfrist | Für zuvor erfasste Adressen sah die CNIL eine Übergangsfrist vor, die grundsätzlich drei Monate ab Veröffentlichung der Empfehlung am 14. April 2026 nicht überschreiten sollte. | Der Garante gewährt betroffenen Organisationen sechs Monate ab Veröffentlichung seiner Leitlinien im italienischen Amtsblatt am 29. April 2026, um die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen. |
Wann ist eine Einwilligung in der Regel erforderlich?
Ob eine Einwilligung erforderlich ist, hängt in erster Linie vom Zweck ab, für den Öffnungsinformationen erfasst und verwendet werden.
Eine Einwilligung kann grundsätzlich erforderlich sein, wenn individuelle Öffnungsinformationen für folgende Zwecke verwendet werden:
- Messung und Optimierung der Performance von Marketingkampagnen.
- Personalisierung von E-Mail-Inhalten anhand des beobachteten Engagements.
- Anpassung der Versandfrequenz oder Versandzeit für einzelne Empfänger.
- Erstellung von Segmenten anhand von Öffnungen oder Nichtöffnungen.
- Auslösung werblicher Automatisierungs-Workflows.
- Erstellung von Empfängerprofilen oder Engagement-Scores.
- Ansprache von Empfängern über andere Kanäle.
- Versand von Erinnerungen oder Reaktivierungskampagnen an Nichtöffner.
- Untersuchung von Betrug oder automatisierten Aktivitäten außerhalb einer eng definierten Sicherheitsausnahme.
- Messung der individuellen Zustellbarkeit außerhalb der Bedingungen einer anerkannten Ausnahme.
Bei diesen Aktivitäten werden Öffnungsinformationen verwendet, um Entscheidungen über einen identifizierbaren Empfänger zu treffen, anstatt lediglich begrenzte technische oder anonyme Statistiken zu erstellen.
Wann kann eine Ausnahme gelten?
Beide Aufsichtsbehörden erkennen begrenzte Situationen an, in denen möglicherweise keine vorherige Einwilligung erforderlich ist. Eine Ausnahme sollte eng ausgelegt, dokumentiert und regelmäßig neu bewertet werden.
Authentifizierungssicherheit
Tracking kann möglicherweise unter eine Ausnahme fallen, wenn es für eine Sicherheitsmaßnahme im Zusammenhang mit der Benutzerauthentifizierung unbedingt erforderlich ist.
Beispielsweise kann ein Pixel ausschließlich verwendet werden, um zu überprüfen, ob eine E-Mail mit einem Authentifizierungscode oder Anweisungen zum Zurücksetzen eines Passworts auf einem Gerät geöffnet wurde, das bekanntermaßen dem vorgesehenen Empfänger gehört.
Zustellbarkeit und Verwaltung inaktiver Kontakte nach der Empfehlung der CNIL
Die CNIL beschreibt eine begrenzte Ausnahme für individuelles Öffnungs-Tracking, das ausschließlich für Zwecke der Zustellbarkeit verwendet wird.
Um sich auf diese Ausnahme zu berufen, muss der Absender nachweisen können, dass die Informationen auf das unbedingt erforderliche Maß für folgende Zwecke beschränkt sind:
- Inaktive Empfänger identifizieren.
- Die Versandfrequenz anpassen.
- Den Versand an inaktive Empfänger einstellen.
- Die Kontaktliste bereinigen, indem der Versand an inaktive Kontakte reduziert oder eingestellt wird.
Die Informationen dürfen nicht für Marketinganalysen, Profiling, Personalisierung, Engagement-Scores oder andere nicht damit zusammenhängende Zwecke wiederverwendet werden.
Anonyme Gesamtstatistiken nach den Leitlinien des Garante
Der Garante beschreibt eine mögliche Ausnahme, wenn Pixel dazu verwendet werden, den Gesamtanteil der Empfänger zu berechnen, die eine Kampagne geöffnet haben, vorausgesetzt, die daraus resultierenden Informationen ermöglichen keine personalisierte Messung.
Der Garante empfiehlt unter anderem folgende Maßnahmen:
- Dasselbe Pixel für alle Empfänger der Kampagne verwenden.
- Das Ereignis keinem einzelnen Empfänger zuordnen.
- IP-Adressen und andere technische Informationen anonymisieren.
- Verhindern, dass die Informationen für das Profiling von Empfängern verwendet werden.
Gesetzlich vorgeschriebene, institutionelle oder wesentliche Service-Mitteilungen
Der Garante nennt außerdem mögliche Ausnahmen für bestimmte Nachrichten, zu deren Versand der Absender gesetzlich verpflichtet ist oder die dem Schutz des Empfängers dienen.
Beispiele hierfür können sein:
- Benachrichtigungen über Sicherheitsvorfälle.
- Warnungen vor aktuellen Phishing- oder Betrugsgefahren.
- Gesetzlich vorgeschriebene vertragliche Mitteilungen.
- Wichtige Änderungen an geplanten Diensten oder Veranstaltungen.
- Bestimmte öffentliche oder institutionelle Mitteilungen.
Transaktions-, Service- und B2B-E-Mails
Der Versandkanal bestimmt nicht den Zweck der E-Mail
Der Versand einer E-Mail über das Mailjet-SMTP-Relay, die Send API, die Automatisierung oder eine transaktionale Vorlage entscheidet für sich allein nicht darüber, ob die E-Mail datenschutzrechtlich als transaktional gilt.
Beispielsweise kann eine Nachricht zu einem abgebrochenen Warenkorb, einer Reaktivierung, einer Produktempfehlung oder einer Preissenkung weiterhin werblich sein, auch wenn sie automatisch ausgelöst oder über die transaktionale API versendet wird.
Transaktions-E-Mails sind nicht automatisch ausgenommen
Eine tatsächlich transaktionale E-Mail wird normalerweise durch eine Handlung des Empfängers ausgelöst und stellt Informationen bereit, die für ein angefordertes Konto, einen Dienst oder eine Transaktion erforderlich sind.
Beispiele hierfür können sein:
- Bestellbestätigungen und Rechnungen.
- Versand- und Zahlungsbenachrichtigungen.
- Passwort-Zurücksetzungen und Sicherheitswarnungen für Konten.
- Termin- oder Reservierungsbestätigungen.
- Antworten auf Kundensupport-Anfragen.
Auch wenn die E-Mail selbst ohne Marketingeinwilligung versendet werden darf, kann die Verwendung individueller Öffnungsinformationen für Personalisierung, Profiling oder Kampagnenoptimierung weiterhin eine Einwilligung zum Tracking erfordern.
B2B-Kommunikation
Bestimmte B2B-E-Mails können abhängig vom anwendbaren Recht und den Umständen ohne dieselben Einwilligungsanforderungen versendet werden, die für Verbrauchermarketing gelten. Dies erlaubt jedoch nicht automatisch individuelles Öffnungs-Tracking.
Die Rechtsgrundlage für den Versand der E-Mail und die für das Tracking-Pixel geltenden Anforderungen sollten separat geprüft werden.
Einwilligung einholen und nachweisen
Wenn eine Einwilligung erforderlich ist, sollte sie grundsätzlich eingeholt werden, bevor das Tracking-Pixel verwendet wird.
Die Einwilligung sollte folgende Anforderungen erfüllen:
- Informiert: Der Empfänger sollte verstehen, dass Tracking-Pixel verwendet werden und zu welchen Zwecken.
- Spezifisch: Unterschiedliche Zwecke sollten klar voneinander abgegrenzt werden.
- Freiwillig: Die Ablehnung des Trackings sollte nicht zu einem unangemessenen Nachteil führen oder den Zugang zum angeforderten Dienst verhindern.
- Unmissverständlich: Die Einwilligung sollte durch eine eindeutige bestätigende Handlung erteilt werden.
- Nachweisbar: Der Absender muss nachweisen können, wann, wie und unter welchen Bedingungen die Einwilligung eingeholt wurde.
Einwilligung bei der Erfassung der E-Mail-Adresse einholen
Beide Behörden empfehlen, Empfänger bereits bei der Erfassung ihrer E-Mail-Adresse über das Tracking zu informieren, beispielsweise über ein Registrierungs-, Bestell- oder Newsletter-Anmeldeformular.
Der Hinweis sollte Folgendes erläutern:
- Dass Tracking-Pixel in E-Mails enthalten sein können.
- Für welche Zwecke sie verwendet werden.
- Welche Arten von Informationen erfasst werden können.
- Welche Parteien die Informationen verarbeiten können.
- Wie die Einwilligung widerrufen werden kann.
Ein kurzer Hinweis kann direkt im Formular angezeigt werden und einen Link zu ausführlicheren Informationen in Ihrer Datenschutz- oder Tracking-Richtlinie enthalten.
Einwilligung nachträglich einholen
Wenn die Einwilligung zum Tracking nicht zusammen mit der E-Mail-Adresse eingeholt wurde, kann der Absender sie laut CNIL später über eine E-Mail anfordern, die auf eine Einwilligungsoberfläche verweist.
Die E-Mail zur Einholung der Einwilligung sollte nicht selbst ein einwilligungspflichtiges Tracking-Pixel enthalten. Auch durch einen Klick auf den Link sollte die Einwilligung nicht automatisch registriert werden, da E-Mail-Clients und Sicherheitstools Links vorab laden können.
Auf der verlinkten Seite sollte eine eindeutige bestätigende Handlung erforderlich sein, beispielsweise die Auswahl einer Option oder das Anklicken einer Bestätigungsschaltfläche.
Von Dritten erhaltene Kontakte
Mailjet untersagt die Verwendung gekaufter, gemieteter, ausgelesener oder anderweitig von Dritten bezogener Kontaktlisten.
Bei Kontakten, die über Partner, verbundene Unternehmen oder Co-Registrierungsverfahren erfasst wurden, müssen Sie bestätigen, dass die Erfassungsmethode den Richtlinien von Mailjet entspricht und dass Sie gegebenenfalls einen individuellen Nachweis über die Erlaubnis des jeweiligen Empfängers vorlegen können.
Ein Vertrag, in dem festgehalten ist, dass eine andere Partei die Einwilligung eingeholt hat, kann Teil Ihrer Compliance-Dokumentation sein, reicht allein jedoch möglicherweise nicht aus. Sie sollten nachweisen können, dass jeder relevante Empfänger informiert in die jeweiligen Tracking-Zwecke eingewilligt hat.
Nachweis der Einwilligung aufbewahren
Mit Ihren Einwilligungsnachweisen sollten Sie Folgendes belegen können:
- Wer eingewilligt oder abgelehnt hat.
- Datum und Uhrzeit der Entscheidung.
- Die von der Entscheidung betroffene E-Mail-Adresse.
- Die dem Empfänger dargestellten Zwecke.
- Wortlaut und Version des Einwilligungshinweises.
- Die Quelle, über die die Entscheidung erfasst wurde.
- Jeden späteren Widerruf oder jede spätere Änderung.
Einwilligung zum Tracking widerrufen
Empfänger, die in das Tracking eingewilligt haben, müssen ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können. Der Widerruf sollte ebenso einfach sein wie die Erteilung der Einwilligung.
Soweit dies nach dem geltenden Rechtsrahmen erforderlich ist, sollte der Widerrufsmechanismus Empfängern folgende Auswahlmöglichkeiten bieten:
- Zukünftige E-Mails vollständig abbestellen.
- E-Mails weiterhin erhalten, aber die Verwendung von Tracking-Pixeln ablehnen.
Die CNIL empfiehlt, in der Fußzeile jeder E-Mail einen personalisierten Link zum Widerruf der Tracking-Einwilligung bereitzustellen. Der Garante empfiehlt ebenfalls einen deutlich sichtbaren Link oder ein standardisiertes Symbol, das zu einem Bereich führt, in dem der Empfänger seine Auswahl verwalten kann.
Bereits versendete E-Mails
Mailjet wendet Änderungen an den Tracking-Einstellungen bei der Generierung einer E-Mail an. Die Umstellung des Trackings auf Anonym oder Deaktiviert wirkt sich daher nur auf zukünftige Sendungen aus.
Vor der Änderung versendete E-Mails behalten ihre ursprüngliche Tracking-Konfiguration. Öffnungen oder Klicks aus diesen Nachrichten können daher weiterhin erfasst werden.
Ihre Verantwortlichkeiten und die Rolle von Mailjet
Im üblichen Versandverhältnis mit Mailjet entscheiden Sie, warum E-Mails versendet und wie die daraus resultierenden Tracking-Informationen verwendet werden. Für diese Zwecke handeln Sie daher als Verantwortlicher.
Mailjet stellt die technischen Funktionen für den E-Mail-Versand und das Tracking bereit und verarbeitet die entsprechenden Informationen gemäß Ihren Anweisungen.
Als Absender sind Sie für Folgendes verantwortlich:
- Feststellen, ob Tracking erforderlich ist.
- Die Zwecke bestimmen, für die Tracking-Informationen verwendet werden.
- Feststellen, ob eine Einwilligung oder Ausnahme gilt.
- Empfänger über das Tracking informieren.
- Erforderliche Einwilligungen einholen und dokumentieren.
- Ablehnungen und Widerrufe umsetzen.
- Die Einhaltung der Anforderungen nachweisen können.
Tracking in Mailjet verwalten
Sie können das Öffnungs- und Klick-Tracking in den Einstellungen Ihres Mailjet-Kontos verwalten.
- Melden Sie sich bei Ihrem Mailjet-Konto an.
- Gehen Sie zu Konto → Tracking.
- Wählen Sie unter E-Mail-Tracking-Einstellungen die Optionen aus, die Sie anwenden möchten.
Die Einstellung Öffnungen nachverfolgen – transaktionale E-Mails und Kampagnen steuert, wie Mailjet E-Mail-Öffnungen nachverfolgt.
Abhängig von Ihrer Kontokonfiguration können die folgenden Optionen angezeigt werden:
| Option | Beschreibung |
|---|---|
| Aktiviert | Mailjet verfolgt E-Mail-Öffnungen auf Empfängerebene, wenn das Tracking-Pixel geladen wird. |
| Deaktiviert | Mailjet verfolgt keine E-Mail-Öffnungen. Öffnungsstatistiken und auf Öffnungen basierende Aktivitäten sind nicht verfügbar. Der E-Mail wird kein Tracking-Pixel für Öffnungen hinzugefügt. |
| Anonym | Mailjet verfolgt Öffnungen anonym. Dadurch können Sie die gesamte Öffnungsaktivität messen und gleichzeitig die Menge der auf Empfängerebene erfassten Tracking-Daten reduzieren. |
Die Einstellung Klicks nachverfolgen – transaktionale E-Mails und Kampagnen steuert, ob Mailjet Klicks auf Links in Ihren E-Mails nachverfolgt.
Abhängig von Ihrer Kontokonfiguration können die folgenden Optionen angezeigt werden:
| Option | Beschreibung |
|---|---|
| Aktiviert | Mailjet verfolgt Klicks auf Links in Ihren E-Mails auf Empfängerebene. |
| Deaktiviert | Mailjet schreibt Links nicht für das Klick-Tracking um. Klickstatistiken und auf Klicks basierende Aktivitäten sind daher nicht verfügbar. |
| Anonym | Mailjet verfolgt Klicks anonym. Dadurch können Sie die gesamte Klickaktivität messen und gleichzeitig die Menge der auf Empfängerebene erfassten Tracking-Daten reduzieren. |
Anonymes Tracking verwenden
Verfügbarkeit
Diese Funktion ist in den folgenden Tarifen enthalten.
- Kostenlos
- Starter
- Essentiell
- Premium
- Individualisierbar
Mit der Option Anonym können Sie weiterhin das gesamte E-Mail-Engagement messen und gleichzeitig die Menge der auf Empfängerebene erfassten Informationen reduzieren.
Diese Option ist sinnvoll, wenn Sie die allgemeine Öffnungs- und Klickaktivität überwachen möchten, jedoch nicht feststellen müssen, welche einzelnen Kontakte mit einer bestimmten E-Mail interagiert haben. So behalten Sie Einblick in die Kampagnen-Performance und verfolgen gleichzeitig einen datenschutzbewussteren Ansatz beim Engagement-Tracking.
Anonymes Tracking kann daher ein wichtiger Bestandteil Ihrer Datenschutz- und Compliance-Strategie sein, insbesondere wenn aggregierte Performance-Erkenntnisse für Ihre Anforderungen ausreichen.
Keine einzelne technische Einstellung kann jedoch sämtliche rechtlichen Anforderungen erfüllen. Ob eine Einwilligung erforderlich ist, kann weiterhin von Faktoren wie dem Zweck des Trackings, der geltenden Rechtsordnung, der Verarbeitung der Informationen und davon abhängen, ob die resultierenden Daten den einschlägigen rechtlichen Anforderungen an die Anonymisierung entsprechen.
Einwilligungsverwaltung auf Empfängerebene
Die in diesem Artikel beschriebenen Mailjet-Einstellungen gelten auf Kontoebene. Sie erstellen oder verwalten keinen separaten Tracking-Einwilligungsstatus für einzelne Empfänger.
Mit diesen Einstellungen können Sie nicht automatisch:
- Tracking nur für Kontakte aktivieren, die eingewilligt haben.
- Tracking nur für Kontakte deaktivieren, die abgelehnt oder ihre Einwilligung widerrufen haben.
- Innerhalb desselben Kontos für jeden Empfänger eine andere Einstellung anwenden.
- Den Nachweis der Einwilligung jedes Empfängers verwalten.
Was geschieht, wenn das Tracking anonymisiert oder deaktiviert wird?
Änderungen an Ihren Tracking-Einstellungen können sich auf die in Mailjet verfügbaren Engagement-Informationen und auf Funktionen auswirken, die Aktivitäten auf Empfängerebene verwenden.
Wenn Anonymes Tracking ausgewählt ist, misst Mailjet weiterhin die gesamte Öffnungs- oder Klickaktivität und reduziert gleichzeitig die Menge der auf Empfängerebene erfassten Informationen.
Dadurch erhalten Sie weiterhin einen allgemeinen Überblick über die E-Mail-Performance. Einzelne Engagement-Ereignisse sind jedoch möglicherweise nicht mehr für Funktionen oder Prozesse verfügbar, die feststellen müssen, welcher konkrete Kontakt eine E-Mail geöffnet oder angeklickt hat.
Anonymes Tracking kann sich auf Folgendes auswirken:
- Aktivitätsverlauf auf Empfängerebene.
- Segmente auf Grundlage individueller Öffnungen oder Klicks.
- Engagement-Scores auf Grundlage der Empfängeraktivität.
- Automatisierungsbedingungen oder Workflows, die individuelle Öffnungs- oder Klickereignisse verwenden.
- Prozesse, die inaktive Kontakte anhand des Engagements auf Empfängerebene identifizieren.
Wenn das Öffnungs- oder Klick-Tracking Deaktiviert ist, erfasst Mailjet die entsprechenden Engagement-Informationen nicht mehr.
Dies kann sich auf Folgendes auswirken:
- Öffnungs- oder Klickraten in Kampagnenstatistiken.
- Aktivitätsverlauf auf Empfängerebene.
- Segmente auf Grundlage von Öffnungen oder Klicks.
- Engagement-Scores auf Grundlage von E-Mail-Aktivitäten.
- Automatisierungsbedingungen oder Workflows auf Grundlage von Öffnungen oder Klicks.
- Prozesse zur Identifizierung inaktiver Kontakte.
Bevor Sie Ihre Tracking-Einstellungen ändern, sollten Sie alle aktiven Segmente, Automatisierungs-Workflows, Berichte, Exporte oder betrieblichen Prozesse prüfen, die von Öffnungs- oder Klickdaten abhängig sind.
So funktioniert anonymes Tracking
Wenn Anonymes Tracking aktiviert ist, zeichnet Mailjet weiterhin die Gesamtaktivität der Kampagne auf und begrenzt gleichzeitig die für anonyme Öffnungen und Klicks angezeigten Informationen auf Empfängerebene.
Auf der Registerkarte Aktivität:
- Unter Zugestellt werden immer die Kontakte angezeigt, die die E-Mail erhalten haben.
- Unter Geöffnet werden keine Kontakte angezeigt, deren Öffnungen anonym erfasst wurden.
- Unter Angeklickt werden keine Kontakte angezeigt, deren Klicks anonym erfasst wurden.
- Unter Abgemeldet werden immer die Kontakte angezeigt, die sich abgemeldet haben.
- Unter Spam werden immer die Kontakte angezeigt, die die E-Mail als Spam markiert haben.
Zu Reporting-Zwecken kann Mailjet bestimmte identifizierbare Aktionen einem Öffnungsereignis zuordnen. Daher gilt:
- Wenn ein identifizierbarer Klick, eine Abmeldung oder eine Spam-Meldung erfasst wird, kann der Kontakt auch unter Geöffnet erscheinen, selbst wenn das Öffnungs-Tracking auf Anonym eingestellt ist.
- Wenn das Öffnungs-Tracking auf Anonym, das Klick-Tracking jedoch auf Aktiviert eingestellt ist, erscheint ein Kontakt, der auf einen Link klickt, sowohl unter Angeklickt als auch unter Geöffnet. Dies liegt daran, dass ein Klick bestätigt, dass der Empfänger mit der geöffneten E-Mail interagiert hat.
Empfohlene Maßnahmen
Überprüfen Sie Ihre E-Mail-Tracking-Praktiken gemeinsam mit Ihren Rechts-, Datenschutz-, Zustellbarkeits-, Marketing- und Engineering-Teams.
Verwendung von Öffnungsdaten prüfen
Erfassen Sie alle Bereiche, in denen Öffnungsinformationen verwendet werden, darunter:
- Statistiken und Dashboards.
- Segmente und Kontakt-Scores.
- Automatisierungsauslöser und Workflow-Bedingungen.
- Personalisierung und Optimierung des Versandzeitpunkts.
- Reaktivierungs- und Inaktivitätsprozesse.
- Entscheidungen zur Zustellbarkeit und Datenbankbereinigung.
- Exporte oder Integrationen von Drittanbietern.
Einwilligungsprozesse überprüfen
- Prüfen Sie, ob Anmeldeformulare eindeutig auf Tracking-Pixel hinweisen.
- Erläutern Sie jeden Tracking-Zweck in klarer und neutraler Sprache.
- Vermeiden Sie vorausgewählte Optionen.
- Legen Sie Inaktivität nicht als Einwilligung aus.
- Dokumentieren Sie Einwilligungen, Ablehnungen und Widerrufe.
- Gestalten Sie den Widerruf einfach und gut sichtbar.
Herkunft Ihrer Kontakte überprüfen
- Ermitteln Sie, welche Kontakte über Ihre eigenen Formulare erfasst wurden.
- Überprüfen Sie importierte, von Partnern bereitgestellte, gemietete oder über Co-Registrierung erfasste Kontakte.
- Prüfen Sie, ob ein individueller Einwilligungsnachweis verfügbar ist.
- Überprüfen Sie, ob die Verwendung der Kontakte den Richtlinien von Mailjet entspricht.
Geografische Reichweite bewerten
- Ermitteln Sie, ob Sie E-Mails an Empfänger in Frankreich oder Italien versenden.
- Ermitteln Sie, welche nationalen Anforderungen gelten.
- Prüfen Sie, ob die Anwendung eines strengeren Standards auf Ihre gesamte EU-Empfängergruppe die betriebliche Komplexität reduzieren würde.
- Verfolgen Sie die Empfehlungen anderer nationaler Datenschutzbehörden.
Engagement-Strategie überprüfen
- Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Öffnungen als Engagement-Signal.
- Priorisieren Sie Klicks, Antworten, Käufe und Conversions.
- Überprüfen Sie Workflows, die stark von Öffnungs- oder Nichtöffnungsereignissen abhängig sind.
- Ermitteln Sie, welche Auswirkungen es hätte, wenn Öffnungsinformationen eingeschränkter oder weniger zuverlässig würden.
Häufig gestellte Fragen
Umfasst die Einwilligung zum Erhalt von Marketing-E-Mails auch die Einwilligung in Tracking-Pixel?
Nicht automatisch. Die Anforderungen für den Versand einer E-Mail und die Anforderungen für das Tracking ihrer Öffnung sollten getrennt geprüft werden. Unter bestimmten Umständen können die Einwilligung zum Versand und zum Tracking gemeinsam dargestellt werden, wenn die Zwecke eng miteinander verbunden und eindeutig erläutert sind. Wenden Sie sich an Ihre Rechts- oder Compliance-Abteilung, bevor Sie eine kombinierte Einwilligung verwenden.
Sind Transaktions-E-Mails ausgenommen?
Nicht automatisch. Eine begrenzte Ausnahme kann gelten, wenn die E-Mail einen angeforderten Dienst betrifft und das Tracking für Sicherheitszwecke, die Zustellbarkeit, eine gesetzliche Verpflichtung oder einen anderen anerkannten Ausnahmezweck unbedingt erforderlich ist. Die Verwendung individueller Öffnungen für Marketing, Profiling, Personalisierung oder Kampagnenoptimierung kann weiterhin eine Einwilligung erfordern.
Kann ich B2B-Empfänger ohne Einwilligung tracken?
Die Tatsache, dass eine B2B-E-Mail möglicherweise ohne Marketingeinwilligung versendet werden darf, erlaubt nicht automatisch individuelles Öffnungs-Tracking. Prüfen Sie Versand und Tracking separat.
Kann ich Öffnungsdaten verwenden, um Kontakte anzusprechen, die eine Kampagne nicht geöffnet haben?
Die Verwendung individueller Nichtöffnungsinformationen für Erinnerungen, Reaktivierungskampagnen, Personalisierung oder andere kommerzielle Targeting-Zwecke kann eine vorherige Tracking-Einwilligung erfordern.
Bedeutet anonymes Tracking, dass keine Einwilligung mehr erforderlich ist?
Nicht unbedingt. Die rechtliche Bewertung hängt von der technischen Implementierung, den ursprünglich erfassten Informationen, dem Tracking-Zweck und davon ab, ob die resultierenden Informationen wirksam anonymisiert sind.
Kann Mailjet die Tracking-Einwilligung für jeden Kontakt separat verwalten?
Die Tracking-Einstellungen auf Kontoebene bieten keine Verwaltung der Tracking-Einwilligung für einzelne Kontakte. Sie müssen die Entscheidungen der Empfänger über Ihren eigenen Einwilligungsverwaltungsprozess verwalten und aufbewahren.
Können Empfänger das Tracking ablehnen, ohne sich abzumelden?
Sowohl die CNIL als auch der Garante befürworten, dass Empfänger das Tracking ablehnen und gleichzeitig weiterhin E-Mails erhalten können. Die aktuellen Tracking-Einstellungen von Mailjet auf Kontoebene können das Tracking jedoch nicht nur für einen einzelnen Empfänger deaktivieren. Berücksichtigen Sie diese technische Einschränkung bei der Gestaltung Ihres Einwilligungs- und Widerrufsverfahrens.
Gelten die Empfehlungen der CNIL und des Garante in der gesamten EU?
Die Empfehlung der CNIL gilt im französischen Rechtsrahmen, während die Leitlinien des Garante im italienischen Rechtsrahmen gelten. Beide basieren auf europäischen ePrivacy- und DSGVO-Grundsätzen. Andere nationale Behörden können diese Anforderungen jedoch anders auslegen oder umsetzen.